Wir verwenden Google Analytics um die Zugriffe und das Benutzerverhalten auf unserer Website analysieren zu können und unser Online-Angebot in Zukunft für Sie besser gestalten zu können. Dabei wird ihre IP-Adresse erfasst und pseudonymisiert gespeichert. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns die Erfassung erlauben. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit auf unserer Datenschutzseite ändern.

✔ Erlauben ✘ Verbieten

Wohnbauscheck

Wohnbauscheck

Wer?

Wer bekommt eine Förderung

Der Erstkäufer einer Wohnung, die durch einen befugten Bauträger mit Zustimmung des Landes Steiermark errichtet wurde. Um die Förderung kann längstens bis 3 Jahre nach Erteilung der Benützungsbewilligung des Bauvorhabens angesucht werden.

Ein befugter Bauträger bei Umsetzung ökologischer Maßnahmen.

Was?

Was wird gefördert?

Der Wohnbauscheck ist ein Förderungsdarlehen des Landes. Die Rückzahlung erfolgt halbjährlich beginnend nach der Benützungsbewilligung oder bei früherem Bezug der Wohnung, jedoch spätestens 3 Jahre nach Erteilung der Förderungszusage. Die Förderung für einen befugten Bauträger wird in Form eines Förderbeitrages gewährt.

Wie

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

Erstkäufer:
Das Förderungsdarlehen beträgt EUR 750,- je m² angemessener Nutzfläche (für einen 1 bis 4-Personenhaushalt max. 90 m², für jede weitere Person erhöht sich die Nutzfläche um 10 m²). Bei Bauvorhaben, bei denen dem Bauträger die Zustimmung zur Errichtung ab Juli 2006 erteilt wurde, können zusätzlich für die Umsetzung ökologischer Maßnahmen max. EUR150,- je m² Nutzfläche gewährt werden.

Zusatzförderung:     
EUR 3.700,- zusätzlich bei 2 Kindern
EUR 7.400,- zusätzlich bei 3 oder mehr Kindern

befugte Bauträger:
Der Förderbeitrag beträgt EUR 5,- pro Bonuspunkt und Quadratmeter der förderbaren Nutzfläche.

Voraussetzungen

Wohnungen müssen von einem befugten Bauträger mit Zustimmung des Landes Steiermark errichtet worden sein. Eine Zustimmung zu einem Wohnbauscheckvorhaben ist nur möglich, wenn die Gesamtbaukosten beim Verkauf aller Wohnungen laut Verkaufsprospekt (inkl. Grund, Tiefgarage und dgl. sowie USt.) grundsätzlich 2.900,- EUR/m² Wohnnutzfläche nicht überschreiten.

WICHTIG! OHNE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG DER FA ENERGIE UND WOHNBAU, DARF MIT DEM BAUVORHABEN NICHT BEGONNEN WERDEN!

Die Nutzfläche der Wohnungen muss mindestens 30 m² und kann maximal 150 m² betragen.

Die Beheizung von Gebäuden, die nach dem 01.06.2007 baubehördlich bewilligt werden, hat unter Verwendung erneuerbarer Energieträger zu erfolgen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Landesenergiebeauftragten möglich. In den Feinstaubsanierungsgebieten wird die Verwendung von Biomasse nach Prüfung durch den Landesenergiebeauftragten nicht zwingend vorgeschrieben.

Einkommensgrenzen:
(netto jährlich in Euro) des Bewerbers bei einer Familiengröße von:

1 Person: € 46.300,-
2 Personen: € 69.450,-

Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je EUR 5.400,-.
Bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je EUR 1.080,- wird die Förderungshöhe jeweils um 20 % verringert.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite