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Umfassende Sanierung

Umfassende Sanierung

Wer?


Wer bekommt eine Förderung:

Hauseigentümer oder Bauberechtigte

Was?


gefördert werden:

Wohnungen und Wohnheime


Worin besteht die Förderung?

Die Förderung besteht entweder in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 45 % zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren oder in Forn eines 30 %igen nicht rückzahlbaren Förderbeitrages.
Gemeinden, Gemeindeverbänden und Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum von Gemeinden stehen, sowie gemeinnützigen Bauvereinigungen werden Förderungsdar-  
lehen des Landes Steiermark (0,5 % Verzinsung, Laufzeit 28 Jahre) gewährt.
Gemeinnützige Bauvereinigungen können für die Hälfte der geförderten Baukosten auch Eigenmittel einsetzen. Die Laufzeit der Eigenmittel beträgt 15 Jahre. Das Förderungsdarlehen für die andere Hälfte der geförderten Baukosten wird mit 0,5 % p.a. verzinst und hat eine Laufzeit von 25 Jahren.
Für die Umsetzung von ökologischen, nachhaltigen und baukulturellen Maßnahmen nach den Richtlinien der Ökologischen Wohnbauförderung kann ein nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag von EUR 7,-- je Quadratmeter förderbare Wohnnutzfläche gewährt werden.

Voraussetzungen


nach welchen Voraussetzungen wird gefördert

  1. Gleichzeitige Sanierung von mindestens 3 Wohnungen
  2. Baubewilligung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen
  3. Sanierungsaufwand je Wohnung mehr als EUR 30.000,-
  4. Zumindest die Hälfte des Sanierungsaufwandes muss auf Verbesserungen entfallen
  5. Kein Baubeginn vor Erhalt der Förderungszusicherung
  6. Ständige Bewohnung der geförderten Wohnungen mit Hauptwohnsitz

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite