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✔ Erlauben ✘ Verbieten
Wer bekommt eine Förderung:
• Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Gebäudes
• Bauberechtigte
Was wird gefördert?
Als „Umfassende Sanierung“ kann eine in beträchtlichem Ausmaß über die notwendige Erhaltung hinausgehende Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen gefördert werden. Nach den Sanierungsmaßnahmen müssen mindestens drei Wohnungen geschaffen sein. Die Schaffung von saniertem Wohnraum kann durch Ein- und Umbauten oder Gebäudeerweiterungen im Ausmaß von weniger als 50 % erfolgen.
Da die geförderten Wohnungen vermietet werden, darf während der Förderungslaufzeit von 15 bzw. 28 Jahren nur ein beschränkter Mietzins in Rechnung gestellt werden. Die Sanierungskosten je Wohnung sollen mehr als 45.000 Euro betragen, mehr als die Hälfte davon hat auf Verbesserungen zu entfallen. Bei den Sanierungsmaßnahmen ist auf die Schonung der Bausubstanz sowie auf die weitgehende Erhaltung des Erscheinungsbildes zu achten.
Art und Höhe der Förderung
Es kann zwischen folgenden Förderungsvarianten ausgewählt werden:
*Der Annuitätenzuschuss und der Förderungsbeitrag werden jeweils in 30 Halbjahresraten auf die Dauer von 15 Jahren ausbezahlt
Alle angeführten Förderungsvarianten stehen ohne Einschränkungen für alle Förderungswerber:innen offen.
förderbare Kosten
Die maximal förderbaren Kosten betragen je nach Maßnahmen zwischen 1.150 und 1.760 Euro je Quadratmeter Wohnnutzfläche.
KONTAKT & INFORMATION
Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.