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Umfassende energetische Sanierung

Umfassende energetische Sanierung

Wer?


Wer bekommt eine Förderung:

Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Gebäudes
Mieter:innen einer Wohnung
Bauberechtigte

Was?


Was wird gefördert?

Für Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime wird die thermische Sanierung der Gebäudehülle – also die Wärmedämmung der Fassade bzw. Keller- und Dachbodendecke, Sanierung der Fenster und Außentüren – sowie die Verbesserung des energetisch relevanten Haustechniksystems unter Nutzung alternativer Energieformen gefördert.

Es müssen mindestens drei Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und damit die gebäudespezifischen wärmetechnischen Höchstwerte nachweisbar eingehalten werden.

Wie?


 Art und Höhe der Förderung

Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 30 % der förderbaren Kosten. Die maximalen förderbaren Kosten betragen in Abhängigkeit der eingereichten ökologischen Maßnahmen je Wohnung von 30.000 bis 50.000 Euro und für Ein- und Zweifamilienhäuser je Gebäude von 80.000 bis 100.000 Euro.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite