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Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept

Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept

Wer?


Wer bekommt eine Förderung

  • Gebäudeigentümer:innen
  • Bauberechtigte
  • Bestellte Verwalter:innen nach § 6 Abs. 2 Mietrechtsgesetz oder § 14c Abs. 2 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
  • Mieter:innen, Wohnungseigentümer:innen, (Mit)Eigentümer:innen jeweils bei Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer Wohnung, sofern sie die in ihrem Haus gelegene Wohnung selbst benützen.

Was?


Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle unter Zuhilfenahme eines Sanierungskonzepts. Dazu zählen:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren

Es werden nur Sanierungen gefördert, die nachweislich die max. U-Werte (siehe rechts) einhalten. Zudem müssen ab drei umgesetzten Maßnahmen (abgesehen von Ausnahmefällen) die Anforderungen an größere Renovierungen von Wohngebäuden gemäß OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2019 bzw. 2025, erfüllt werden. 

Zubauten und Gebäudeerweiterungen sowie der Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen sind möglich, jedoch selbst nicht förderungsfähig. 

Sanierungsmaßnahmen, bei denen der Neubauanteil überwiegt, gelten als Neubauten und sind nicht förderungsfähig.

Wie?


Art und Höhe der Förderung

Die Förderung des Landes erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss, dessen Höhe von der Anzahl der gleichzeitig umgesetzten Maßnahmen abhängt (10 % bei einer Maßnahme, 20 % bei zwei Maßnahmen, 25 % bei drei Maßnahmen, 30 % bei vier Maßnahmen). Die Höhe der Förderung ist zusammen mit einer allenfalls bestehenden Bundesförderung für eine Einzelmaßnahme jedenfalls mit maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

Das Sanierungskonzept wird mit bis zu € 210 je Eigenheim bzw. max. 35 % der Kosten gefördert. 

förderbare Kosten

Die förderbaren Kosten liegen bei Eigenheimen bei bis zu € 80.000. und bei Gebäude ab drei Wohneinheiten bis zu € 30.000 je Wohneinheit. Bei der Verwendung von mind. 25 % an nachwachsenden Rohstoffen erhöt sich dieser betrag um jeweils € 5.000.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite