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✔ Erlauben ✘ VerbietenWer wird gefördert?
Gemeinnützige Bauvereinigungen als Gebäudeeigentümer:innen im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) bzw. deren bevollmächtigte Vertretungen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die thermische Sanierung von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung).
Höhe der Förderung
max. 80 % der förderbaren Kosten
Voraussetzungen
KONTAKT & INFORMATION
Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.