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Thermische Sanierung im gemeinnützigen Wohnbau

Thermische Sanierung im gemeinnützigen Wohnbau

Wer?

Wer wird gefördert?

Gemeinnützige Bauvereinigungen als Gebäudeeigentümer:innen im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) bzw. deren bevollmächtigte Vertretungen.

Was?

Was wird gefördert?

Gefördert wird die thermische Sanierung von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung).

Wie?

Höhe der Förderung

max. 80 % der förderbaren Kosten

Voraussetzungen

  • Es muss eine Förderung des Bundes für die „Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen 2024/2025, Mehrgeschoßiger Wohnbau/Reihenhausanlage“ vorliegen. Beantragung unter www.umweltfoerderung.at
  • Es muss sich um einen mehrgeschoßigen Wohnbau mit mindestens drei getrennt begehbaren Wohneinheiten in der Steiermark handeln.
  • Die Baubewilligung für das zu sanierende Gebäude muss zumindest 15 Jahre zurückliegen.
  • Sanierungsmaßnahmen, die in den letzten 10 Jahren im Rahmen der „Umfassenden energetischen Sanierung“ oder „Kleinen Sanierung“ bereits gefördert wurden, sind nicht förderungsfähig.
  • Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn bestimmte wärmetechnische Höchstwerte nicht überschritten werden. (Details dazu auf sanieren.steiermark.at)

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite