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Sanierungsbonus Mehrgeschoßiger Wohnbau

Sanierungsbonus Mehrgeschoßiger Wohnbau

Wer?


Wer bekommt eine Förderung?

Für eine umfassende Sanierung können ausschließlich Gebäudeeigentümer:innen laut Grundbuch einen Antrag stellen.

Bei einer Einzelbauteilmaßnahme können ausschließlich einzelne private Wohnungseigentümer:innen oder Mieter:innen einen Antrag stellen, sofern diese die Kosten der Sanierung tragen. Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich.

Was?


Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung) und vor Sanierung mindestens drei getrennte Wohneinheiten beinhalten.

Bitte beachten Sie, dass nur die Kosten jener Maßnahmen, die am Bestandsobjekt vorgenommen werden, förderfähig sind.

Neubauten, Zubauten und Hauserweiterungen sowie der Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen sind nicht förderungsfähig.

Folgende Maßnahmen sind förderungsfähig:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren

Wie?


Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.


förderungsfähige Kosten

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für das Material sowie für Planung, Sanierung und Montage zusammen. Maßnahmen, für die keine Montagerechnungen von Professionist:innen vorgelegt werden, können nicht gefördert werden.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 01/31 6 31-264.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite