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Sanierungsbonus Ein-/Zweifamilienhaus und Reihenhaus

Sanierungsbonus Ein-/Zweifamilienhaus und Reihenhaus

Wer?


Wer bekommt eine Förderung?

Förderungsmittel für den Sanierungsbonus für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigten oder Mieter:innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden.

Was?


Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen.

Darüber hinaus kann auch ein Antrag für eine Einzelbauteilsanierung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass pro Standort und pro Kalenderjahr in der Förderungsaktion 2023/2024 nur ein Antrag zulässig ist.
Förderungsfähige Maßnahmen:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren

Wie?


Art und Höhe der Förderung

Die Förderung beträgt für Genehmigungen ab 01.01.2024 je nach Sanierungsart zwischen 9.000 Euro und 42.000 Euro.

Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Es können max. 50 % der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden.


förderungsfähige Kosten:

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für das Material sowie für Planung und Montage zusammen. Maßnahmen, für die keine Montagerechnungen von für die jeweilige Arbeit befugten Professionisten vorgelegt werden, können nicht gefördert werden.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 01/31 6 31-264.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite