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Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler

Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler

Wer?


Wer bekommt eine Förderung?

  • Eigentümer:innen eines Gebäudes

Was?


Was wird gefördert?

Unter anderem sind folgende Maßnahmen (Auszug) förderbar:

  • Rückführung zurückliegender Fehlmaßnahmen
  • Statische Sicherungen
  • Trockenlegungsmaßnahmen
  • Schwammbekämpfung
  • Reparatur bzw. Ergänzungen von Dachstühlen und Lattungen
  • Instandsetzung von historischen Dachdeckungen bzw. Rückführung auf die ursprüngliche Deckungsart
  • Erhaltung aufwendiger historischer Kaminköpfe, Blitzableiter, Dachreiter und sonstiger Zierelemente im Dachbereich
  • Instandsetzung bzw. Rückführung von historischen Putzen und Färbelungen in reiner, traditioneller Kalktechnik
  • Reparatur bzw. bestandsgleicher Nachbau von historischen Fenstern, Balken, Innen- und Haustüren einschließlich allfälligem Anstrich mit Leinölfarben
  • Stabilisierung, Ausbesserung und Ergänzung von Natursteinelementen
  • Erhaltung von Gewölben, Sichtholzdecken, Stuckdecken, wertvollen Bodenbelägen und besonderen Einzelelementen wie z. B. Öfen, Geländer, Stiegen, Gaupen

Wie?


Art und Höhe der Förderung

Es kann zwischen folgenden Förderungsvarianten ausgewählt werden:

  • Förderungsbeitrag* in der Höhe von 10 % der anerkannten denkmalrelevanten Kosten (max. 22.000 Euro)
  • Landesdarlehen* in der Höhe von max. 50 % der anerkannten denkmalrelevanten Kosten (max. 150.000 Euro)

* 0,5 % p. a. dekursive Verzinsung auf 15 Jahre Laufzeit

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite