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✔ Erlauben ✘ VerbietenDas Land Steiermark unterstützt die Erhaltung des baukulturellen Erbgutes im Lande. Ziel dieser Förderung ist die Revitalisierung und Erhaltung historisch wertvoller Bauten und Anlagen im Sinne der Bewahrung der jeweiligen regionalen Identität. Durch den Einsatz spezieller Fachleute werden in diesem Zusammenhang auch die erforderlichen traditionellen Handwerkstechniken als gelebtes Kulturgut gepflegt und die einschlägigen Berufszweige in Ihrer Existenz unterstützt.
Nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag
für denkmalrelevante Kosten einschließlich Planung, Befundung und Bauforschung
oder
Förderungsdarlehen
für maximal die Hälfte der anerkannten denkmalrelevanten Kosten
Weitere Details über die Förderungsvoraussetzungen, die förderungsfähigen Maßnahmen, die Verfahrensabwicklung, die Verfahrensbestimmungen sowie den technischen Vorgaben entnehmen Sie bitte aus dem unten angeführten Informations-Link.
KONTAKT & INFORMATION
Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.