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Radon Sanierung

Radon Sanierung

Wer?


Wer bekommt eine Förderung:

Eigentümer, Miteigentümer, Mieter von Wohnhäusern und Wohnungen mit  festgestellter erhöhter Radonkonzentration.


Wie?


Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

Gefördert werden 22 % der für die baulichen Adaptierungsmaßnahmen anrechenbaren Kosten mit einer Deckelung von maximal EUR 1.500,- pro Wohneinheit.

Was?


Gefördert werden:

Wohnräume mit nachgewiesener Radonkonzentration von mehr als 1000 Bq/m3. Die Bestimmung der Radonkonzentration hat durch eine Langzeitmessung gemäß ÖNORM S 5280-1 (Ausgabe 01.05.2008) zu erfolgen.


Voraussetzungen:

Es muss sich um ein Wohngebäude handeln, das ständig bewohnt wird (Hauptwohnsitz).
Die Gewährung der Förderung ist an ein kostenloses Beratungsgespräch durch Radonexperten des Landes Steiermark vor Ort gebunden.
Mit den Baumaßnahmen darf erst nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung der Förderungsstelle begonnen werden.

Messungen


Für derartige Messungen stehen in Österreich die nachfolgend angeführten Labors zur Verfügung:

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) - Österreichische Fachstelle für Radon

Wieningerstraße 8,  4020 Linz
E-Mail: radon@ages.at,
Tel.:     +43-50555-41550


Universität für Bodenkultur - Prüflabor für Umweltradioaktivität und Strahlenschutz (PLUS)

Faradaygasse 3, Arsenal 214, 1030 Wien  
E-Mail: plus@boku.ac.at
Tel.:     +43-1-7981024


Staatlich akkreditierte Prüfstelle Strahlenmesstechnik Graz des Vereines zur Förderung der Strahlenforschung

Steyrergasse 17, 8010 Graz
E-Mail: pichl@tugraz.at
Tel.:     +43-316-8738682

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite