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Eigenheim Förderung

Eigenheim Förderung

Wer?


Wer bekommt eine Eigenheimförderung:

Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigter (bzw. nahe Angehörige, wie z.B. Ehegat-ten, Lebensgefährten, Eltern usw.) mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.


Was?


Gefördert wird:

Neuerrichtung eines Eigenheimes.Bitte beachten Sie, dass keine Förderung möglich ist, wenn das Objekt bereits bezogen wurde, eine Benützungsbewilligung vorliegt oder es eine Fertigstellungsanzeige gibt

Wie?


Art der Förderung:

Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren. Die jährliche Verzinsung beträgt 1% dekursiv. Die Verzinsung und Tilgung beginnen mit dem 1. April oder 1. Oktober, welcher der Erteilung der baubehördlichen Benützungsbewilligung, bei allfällig früherem Beziehen der Baulichkeit diesem Zeitpunkt nachfolgt, spätestens jedoch drei Jahre nach der Erteilung der Förderungszusicherung.


Förderungshöhe


Wie hoch ist die maximale Förderung?

  • Einpersonenhaushalt: 30.000,- €
  • 2 Personenhaushalt: 35.000,- €
  • Für jede weitere Person: 5.000,- €

     
  • Errichtung eines Eigenheimes in einem Siedlungsschwerpunkt (gemäß § 2 Abs. 1 Z. 31StROG 2010): 10.000,- €
    ODER
  • bei Errichtung von Eigenheimen in Gruppen : 10.000,- €

     
  • bei Umsetzung besonderer ökologischer und nachhaltiger Maßnahmen: max. 8.000,- €

Voraussetzungen:


Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

  • Eigenheime müssen ganzjährig bewohnt sein.
  • Grundvoraussetzung ist eine positive Stellungnahme einer externen Verknüpfung amtlich anerkannten Energieberatungsstelle für das Bauvorhaben.
  • Grundbücherliche Sicherstellung. Es besteht die Verpflichtung, die Darlehensschuld ins Grund-buch eintragen zu lassen. Die gesetzlich zulässige Belastungsgrenze im Grundbuch beträgt 70% der anerkannten Gesamtbaukosten. Das Pfandrecht für das Landesdarlehen muss innerhalb dieser 70% Platz finden. (siehe Tabelle)
  • Bei aneinander gebauten Eigenheimen gilt als Förderungsvoraussetzung, zwecks zusätzlicher Sicherheit zum Brandschutz, dass die Trennung der einzelnen Gebäude ab Fundamentplattenoberkante über die gesamte Gebäudehöhe zu erfolgen hat. Die Ausführung im Dachbereich muss den brandschutztechnischen Maßnahmen entsprechen.
  • Es gibt keine Nutzflächen-Obergrenze.
  • Der Bewerber muss über ausreichende Mittel verfügen.
  • Die Anteile der Baukosten, die nicht gefördert werden, müssen durch Eigenmittel, Eigenleistungen oder Darlehen abgedeckt sein.
  • Zum Zeitpunkt der Einbringung des Ansuchens um Förderung darf die Bauführung noch nicht abgeschlossen sein. Bitte beachten Sie, dass keine Förderung mehr möglich ist, wenn das Objekt bereits bezogen wurde.


Einkommensgrenzen:

  • 1 Person: 40.800,- €
  • 2 Personen: 61.200,- €

(netto jährlich in Euro) des Bewerbers: für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.500,-; bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 1.080,- wird die Förderungshöhe jeweils um 20% verringert.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite