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✔ Erlauben ✘ Verbieten
Wer bekommt eine Eigenheimförderung:
Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigter (bzw. nahe Angehörige, wie z.B. Ehegat-ten, Lebensgefährten, Eltern usw.) mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.
Gefördert wird:
Neuerrichtung eines Eigenheimes.Bitte beachten Sie, dass keine Förderung möglich ist, wenn das Objekt bereits bezogen wurde, eine Benützungsbewilligung vorliegt oder es eine Fertigstellungsanzeige gibt
Art der Förderung:
Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren. Die jährliche Verzinsung beträgt 1% dekursiv. Die Verzinsung und Tilgung beginnen mit dem 1. April oder 1. Oktober, welcher der Erteilung der baubehördlichen Benützungsbewilligung, bei allfällig früherem Beziehen der Baulichkeit diesem Zeitpunkt nachfolgt, spätestens jedoch drei Jahre nach der Erteilung der Förderungszusicherung.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Einkommensgrenzen:
(netto jährlich in Euro) des Bewerbers: für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.500,-; bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 1.080,- wird die Förderungshöhe jeweils um 20% verringert.
KONTAKT & INFORMATION
Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.