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Barrierefreies und altengerechtes Wohnen

Barrierefreies und altengerechtes Wohnen

Wer?


Wer bekommt eine Förderung:

Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Gebäudes
Mieter:innen einer Wohnung

Was?


Was wird gefördert?

Für Wohnungen und Wohnhäuser wird die Schaffung barrierefreier und altengerechter Wohnverhältnisse durch Förderung der angeführten Maßnahmen unterstützt:

  • Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Haus- oder Wohnungstüre
  • Schaffung von barrierefreien Wohn- und Schlafbereichen
  • Schaffung von barrierefreien Sanitäreinheiten (Bad und WC)

Wie?


Wie und in welcher Höhe wird gefördert:

Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 30 % der förderbaren Kosten. Die maximalen förderbaren Kosten betragen je Wohnung 30.000 Euro, im Falle einer nachgewiesenen Erwerbsminderung erhöht sich dieser Betrag auf 50.000 Euro.

Beispiel:


Sie beschließen, Ihr Badezimmer barrierefrei auszugestalten, um möglichst lange in Ihren eigenen vier Wänden wohnen zu können und bezahlen dafür 20.000 Euro.

Das Land Steiermark fördert diese Maßnahme in der Höhe von 30 % und Sie erhalten dafür einmalig 6.000 Euro auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung ausbezahlt.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite