Wir verwenden Google Analytics um die Zugriffe und das Benutzerverhalten auf unserer Website analysieren zu können und unser Online-Angebot in Zukunft für Sie besser gestalten zu können. Dabei wird ihre IP-Adresse erfasst und pseudonymisiert gespeichert. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns die Erfassung erlauben. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit auf unserer Datenschutzseite ändern.
✔ Erlauben ✘ Verbieten
Wer bekommt eine Förderung:
Hauseigentümer, Mieter, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte
Gefördert werden:
Eigenheime (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser) und grundsätzlich alle Wohnungen in einem Mehrfamilienwohnhaus
Wie und in welcher Höhe wird gefördert:
Die förderbare Kostensumme pro Wohnung ist mit EUR 30.000,- begrenzt. Die Förderung besteht entweder in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschusses im Ausmaß von 30 % zu einem Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 14 Jahren oder in Form eines einmaligen Förderungsbeitrages im Ausmaß von 15 % der förderbaren Kostensumme. Gemeinnützige Bauvereinigungen können anstatt eines Bankdarlehens auch Eigenmittel einsetzen!
Eine Kombination der Förderung „Maßnahmen für barrierefreie und altengerechte Wohnverhältnisse“ und „kleine“ Sanierung bzw. „um-fassende energetische“ Sanierung ist möglich.
Welche Maßnahmen müssen umgesetzt werden?
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
KONTAKT & INFORMATION
Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.