Wir verwenden Google Analytics um die Zugriffe und das Benutzerverhalten auf unserer Website analysieren zu können und unser Online-Angebot in Zukunft für Sie besser gestalten zu können. Dabei wird ihre IP-Adresse erfasst und pseudonymisiert gespeichert. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns die Erfassung erlauben. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit auf unserer Datenschutzseite ändern.

✔ Erlauben ✘ Verbieten

Massnahmen für barrierefreie und altengerechte Wohnverhältnisse

Massnahmen für barrierefreie und altengerechte Wohnverhältnisse

Wer?


Wer bekommt eine Förderung:

Hauseigentümer, Mieter, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte


Was


Gefördert werden:

Eigenheime (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser) und grundsätzlich alle Wohnungen in einem Mehrfamilienwohnhaus

Wie?


Wie und in welcher Höhe wird gefördert:

Die förderbare Kostensumme pro Wohnung ist mit EUR 30.000,- begrenzt. Die Förderung besteht entweder in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschusses im Ausmaß von 30 % zu einem Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 14 Jahren oder in Form eines einmaligen Förderungsbeitrages im Ausmaß von 15 % der förderbaren Kostensumme. Gemeinnützige Bauvereinigungen können anstatt eines Bankdarlehens auch Eigenmittel einsetzen!

Eine Kombination der Förderung „Maßnahmen für barrierefreie und altengerechte Wohnverhältnisse“ und „kleine“ Sanierung bzw. „um-fassende energetische“ Sanierung ist möglich.

Umsetzung


Welche Maßnahmen müssen umgesetzt werden?

  • Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Eigenheim bzw.  zum Mehrfamilienwohnhaus (z.B. Entfernen von Stufen und Schwellen  bei der Hauseingangstüre, Errichtung von Rampen oder Hebehilfen)
  • Gestaltung einer barrierefreien Wohnebene (z.B. Türverbreiterungen,  Schwellenbeseitigungen, bauliche Maßnahmen zur Erreichung einer ausreichenden Bewegungsfläche für einen Rollstuhl oder Rollator)
  • Sanitäreinheit (z.B. bodenebene Dusche oder Badewanne  mit Einstiegshilfe)
  • Neuerrichtung eines Personenaufzuges bzw. barrierefreie Adapatierung eines bestehenden Personenaufzuges bei einem Mehrfamilienwohnhaus (das sind Wohnhäuser ab 3 Wohnungen)


Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

  • Eine Förderung ist nur für bestehende Wohnungen möglich.
  • Eine Benützungsbewilligung für das zu fördernde Objekt muss vorliegen.
  • Verpflichtendes Beratungsgespräch vor Einreichung eines Förderungsansuchens mit dem Referat Bautechnik und Gestaltung.
  • Die Bauarbeiten dürfen erst nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung  der Förderungsabteilung begonnen werden.
  • Die Baumaßnahmen müssen von befugten Firmen innerhalb eines Jahres durchgeführt werden.
  • Die Wohnung muss ständig bewohnt werden (Hauptwohnsitz).

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite