Wir verwenden Google Analytics um die Zugriffe und das Benutzerverhalten auf unserer Website analysieren zu können und unser Online-Angebot in Zukunft für Sie besser gestalten zu können. Dabei wird ihre IP-Adresse erfasst und pseudonymisiert gespeichert. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns die Erfassung erlauben. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit auf unserer Datenschutzseite ändern.
✔ Erlauben ✘ Verbieten
Wer bekommt eine Förderung
Was wird gefördert?
Für Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime werden eine Vielzahl an (Einzel-)Maßnahmen gefördert:
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 15 % der förderbaren Kosten.
Die maximalen förderbaren Kosten betragen in Abhängigkeit der eingereichten ökologischen Maßnahmen je Wohnung von 30.000 bis 50.000 Euro und für Ein- und Zweifamilienhäuser je Gebäude von 80.000 bis 100.000 Euro.
KONTAKT & INFORMATION
Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.