Wir verwenden Google Analytics um die Zugriffe und das Benutzerverhalten auf unserer Website analysieren zu können und unser Online-Angebot in Zukunft für Sie besser gestalten zu können. Dabei wird ihre IP-Adresse erfasst und pseudonymisiert gespeichert. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns die Erfassung erlauben. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit auf unserer Datenschutzseite ändern.

✔ Erlauben ✘ Verbieten

kleine Sanierung

kleine Sanierung

Wer?


Wer bekommt eine Förderung

  • Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Gebäudes
  • Mieter:innen einer Wohnung
  • Bauberechtigte

Was?


Was wird gefördert?

Für Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime werden eine Vielzahl an (Einzel-)Maßnahmen gefördert:

  • Verbesserung der thermischen Qualität einzelner Außenbauteile (Fassadendämmung, Deckendämmung, Fenster, Türen)
  • Maßnahmen an der Haustechnik (z. B. Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen, elektrische Energiespeicher, Wasser- und Abwasserleitungen, Sanitär- und Elektroinstallationen)
  • Sicherheitsrelevante Maßnahmen in Bezug auf Brandschutz, Hochwasserschutz und Einbruchsschutz
  • Sanierungsmaßnahmen, z. B. am Dach oder Dachstuhl, Mauertrockenlegungen, am Abgasfang, ...
  • Personenaufzüge
  • Schaffung von Balkonen oder Loggien
  • Veränderung und Erweiterung von Wohnraum (Grundrissänderungen, Wohnungsteilungen, Wohnungszusammenlegungen, Neuschaffung von Wohnraum bei bestehenden Gebäuden, Erweiterung von Wohnraum durch Zubau)

Wie?


Art und Höhe der Förderung

Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 15 % der förderbaren Kosten.

Die maximalen förderbaren Kosten betragen in Abhängigkeit der eingereichten ökologischen Maßnahmen je Wohnung von 30.000 bis 50.000 Euro und für Ein- und Zweifamilienhäuser je Gebäude von 80.000 bis 100.000 Euro.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite