Wir verwenden Google Analytics um die Zugriffe und das Benutzerverhalten auf unserer Website analysieren zu können und unser Online-Angebot in Zukunft für Sie besser gestalten zu können. Dabei wird ihre IP-Adresse erfasst und pseudonymisiert gespeichert. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns die Erfassung erlauben. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit auf unserer Datenschutzseite ändern.

✔ Erlauben ✘ Verbieten

Jungfamilienbonus

Jungfamilienbonus

Wer?

Wer wird gefördert?

  • Ehepartner unter 35 (beide U40)
  • Familien mit einem behinderten Kind iSd FLAG 1967
  • Lebensgemeinschaften unter 35 (beide unter 40) oder Alleinerziehende unter 40 mit mind. einem sorgepflichtigen Kind
  • Familien mit drei oder mehr Kindern

Was?

Was wird gefördert?

Wer erstmals die für die Familie erforderlichen Wohnräume und für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände erwirbt, kann den Jungfamilien-Bonus beanspruchen. Die Hausstandsgründung darf grundsätzlich nicht länger als ein Jahr zurückliegen und kann für Miet- und Eigentumsobjekte gleichermaßen in Anspruch genommen werden.

Wie?

Höhe der Förderung

Aufwand bis € 100.000,- (z. B. Bodenverlegung, Ausmalen, Einrichtungsgegenstände): € 4.000,-
Die Untergrenze des förderrelevanten Aufwandes sind € 15.000,-.

Aufwandüber € 100.000,- (z. B. Küche, Einrichtungsgegenstände, Wohnungskauf): € 10.000,-
Nachweis über Bankdarlehen erforderlich

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite