Wir verwenden Google Analytics um die Zugriffe und das Benutzerverhalten auf unserer Website analysieren zu können und unser Online-Angebot in Zukunft für Sie besser gestalten zu können. Dabei wird ihre IP-Adresse erfasst und pseudonymisiert gespeichert. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns die Erfassung erlauben. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit auf unserer Datenschutzseite ändern.

✔ Erlauben ✘ Verbieten

Sanierungsbonus Mehrgeschoßiger Wohnbau

Sanierungsbonus Mehrgeschoßiger Wohnbau

Wer?


Wer bekommt eine Förderung?

Für eine umfassende Sanierung können ausschließlich Gebäudeeigentümer:innen laut Grundbuch einen Antrag stellen.

Bei einer Einzelbauteilmaßnahme können ausschließlich einzelne private Wohnungseigentümer:innen oder Mieter:innen einen Antrag stellen, sofern diese die Kosten der Sanierung tragen. Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich.

Was?


Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung) und vor Sanierung mindestens drei getrennte Wohneinheiten beinhalten.

Bitte beachten Sie, dass nur die Kosten jener Maßnahmen, die am Bestandsobjekt vorgenommen werden, förderfähig sind.

Neubauten, Zubauten und Hauserweiterungen sowie der Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen sind nicht förderungsfähig.

Folgende Maßnahmen sind förderungsfähig:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren

Wie?


Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.


förderungsfähige Kosten

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für das Material sowie für Planung, Sanierung und Montage zusammen. Maßnahmen, für die keine Montagerechnungen von Professionist:innen vorgelegt werden, können nicht gefördert werden.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 01/31 6 31-264.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite

Sanierungsbonus Ein-/Zweifamilienhaus und Reihenhaus

Sanierungsbonus Ein-/Zweifamilienhaus und Reihenhaus

Wer?


Wer bekommt eine Förderung?

Förderungsmittel für den Sanierungsbonus für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigten oder Mieter:innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden.

Was?


Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen.

Darüber hinaus kann auch ein Antrag für eine Einzelbauteilsanierung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass pro Standort und pro Kalenderjahr in der Förderungsaktion 2023/2024 nur ein Antrag zulässig ist.
Förderungsfähige Maßnahmen:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren

Wie?


Art und Höhe der Förderung

Die Förderung beträgt für Genehmigungen ab 01.01.2024 je nach Sanierungsart zwischen 9.000 Euro und 42.000 Euro.

Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Es können max. 50 % der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden.


förderungsfähige Kosten:

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für das Material sowie für Planung und Montage zusammen. Maßnahmen, für die keine Montagerechnungen von für die jeweilige Arbeit befugten Professionisten vorgelegt werden, können nicht gefördert werden.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 01/31 6 31-264.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite

kleine Sanierung

kleine Sanierung

Wer?


Wer bekommt eine Förderung

  • Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Gebäudes
  • Mieter:innen einer Wohnung
  • Bauberechtigte

Was?


Was wird gefördert?

Für Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime werden eine Vielzahl an (Einzel-)Maßnahmen gefördert:

  • Verbesserung der thermischen Qualität einzelner Außenbauteile (Fassadendämmung, Deckendämmung, Fenster, Türen)
  • Maßnahmen an der Haustechnik (z. B. Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen, elektrische Energiespeicher, Wasser- und Abwasserleitungen, Sanitär- und Elektroinstallationen)
  • Sicherheitsrelevante Maßnahmen in Bezug auf Brandschutz, Hochwasserschutz und Einbruchsschutz
  • Sanierungsmaßnahmen, z. B. am Dach oder Dachstuhl, Mauertrockenlegungen, am Abgasfang, ...
  • Personenaufzüge
  • Schaffung von Balkonen oder Loggien
  • Veränderung und Erweiterung von Wohnraum (Grundrissänderungen, Wohnungsteilungen, Wohnungszusammenlegungen, Neuschaffung von Wohnraum bei bestehenden Gebäuden, Erweiterung von Wohnraum durch Zubau)

Wie?


Art und Höhe der Förderung

Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 15 % der förderbaren Kosten.

Die maximalen förderbaren Kosten betragen in Abhängigkeit der eingereichten ökologischen Maßnahmen je Wohnung von 30.000 bis 50.000 Euro und für Ein- und Zweifamilienhäuser je Gebäude von 80.000 bis 100.000 Euro.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite

Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler

Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler

Wer?


Wer bekommt eine Förderung?

  • Eigentümer:innen eines Gebäudes

Was?


Was wird gefördert?

Unter anderem sind folgende Maßnahmen (Auszug) förderbar:

  • Rückführung zurückliegender Fehlmaßnahmen
  • Statische Sicherungen
  • Trockenlegungsmaßnahmen
  • Schwammbekämpfung
  • Reparatur bzw. Ergänzungen von Dachstühlen und Lattungen
  • Instandsetzung von historischen Dachdeckungen bzw. Rückführung auf die ursprüngliche Deckungsart
  • Erhaltung aufwendiger historischer Kaminköpfe, Blitzableiter, Dachreiter und sonstiger Zierelemente im Dachbereich
  • Instandsetzung bzw. Rückführung von historischen Putzen und Färbelungen in reiner, traditioneller Kalktechnik
  • Reparatur bzw. bestandsgleicher Nachbau von historischen Fenstern, Balken, Innen- und Haustüren einschließlich allfälligem Anstrich mit Leinölfarben
  • Stabilisierung, Ausbesserung und Ergänzung von Natursteinelementen
  • Erhaltung von Gewölben, Sichtholzdecken, Stuckdecken, wertvollen Bodenbelägen und besonderen Einzelelementen wie z. B. Öfen, Geländer, Stiegen, Gaupen

Wie?


Art und Höhe der Förderung

Es kann zwischen folgenden Förderungsvarianten ausgewählt werden:

  • Förderungsbeitrag* in der Höhe von 10 % der anerkannten denkmalrelevanten Kosten (max. 22.000 Euro)
  • Landesdarlehen* in der Höhe von max. 50 % der anerkannten denkmalrelevanten Kosten (max. 150.000 Euro)

* 0,5 % p. a. dekursive Verzinsung auf 15 Jahre Laufzeit

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite

Belebung von Ortskernen

Belebung von Ortskernen

Wer?


Wer bekommt eine Förderung:

  • Gemeinden
  • Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum einer Gemeinde stehen
  • Gemeinnützige Bauvereinigungen gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
  • Personengemeinschaften vorrangig zur Wohnversorgung der eigenen Mitglieder dieser Gemeinschaften ohne Beschränkung der Rechtsform 

Was?


Was wird gefördert?

Ortskerne wie auch Innenstädte bilden das gesellschaftliche Rückgrat unserer Gemeinden und Städte und haben daher besonders im Blickpunkt der Ortsgestaltung zu stehen. Aus diesem Grund strebt das Land Steiermark an, dass verstärkt bestehende Gebäude in Ortskernen angekauft werden sollen und mit Wohnbauförderungsmitteln vorzugsweise saniert oder neu errichtet werden. Dadurch sollen attraktive Wohnungen in unmittelbarer Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen (Geschäfte, Kindergärten, Schulen usw.) geschaffen werden.

Wie?


Art und Höhe der Förderung

Förderungsdarlehen mit einer Laufzeit von 28 Jahren, 0,5 % p. a. dekursiv verzinst, im Ausmaß von maximal 70 % des angemessenen Ankaufspreises 

Diese Sonderförderung ist - sofern Budgetmittel in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind - vorerst bis 31. Dezember 2025 begrenzt.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite

Umfassende Sanierung

Umfassende Sanierung

Wer?


Wer bekommt eine Förderung:

Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Gebäudes
Bauberechtigte

Was?


Was wird gefördert?

Als „Umfassende Sanierung“ kann eine in beträchtlichem Ausmaß über die notwendige Erhaltung hinausgehende Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen gefördert werden. Nach den Sanierungsmaßnahmen müssen mindestens drei Wohnungen geschaffen sein. Die Schaffung von saniertem Wohnraum kann durch Ein- und Umbauten oder Gebäudeerweiterungen im Ausmaß von weniger als 50 % erfolgen.

Da die geförderten Wohnungen vermietet werden, darf während der Förderungslaufzeit von 15 bzw. 28 Jahren nur ein beschränkter Mietzins in Rechnung gestellt werden. Die Sanierungskosten je Wohnung sollen mehr als 45.000 Euro betragen, mehr als die Hälfte davon hat auf Verbesserungen zu entfallen. Bei den Sanierungsmaßnahmen ist auf die Schonung der Bausubstanz sowie auf die weitgehende Erhaltung des Erscheinungsbildes zu achten.

Wie?


Art und Höhe der Förderung

Es kann zwischen folgenden Förderungsvarianten ausgewählt werden:

  • Annuitätenzuschuss* in der Höhe von 45 %
  • Förderungsbeitrag* in der Höhe von 30 %
  • Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 28 Jahren und 0,5 % Verzinsung

*Der Annuitätenzuschuss und der Förderungsbeitrag werden jeweils in 30 Halbjahresraten auf die Dauer von 15 Jahren ausbezahlt

Alle angeführten Förderungsvarianten stehen ohne Einschränkungen für alle Förderungswerber:innen offen.


förderbare Kosten

Die maximal förderbaren Kosten betragen je nach Maßnahmen zwischen 1.150 und 1.760 Euro je Quadratmeter Wohnnutzfläche.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite

Barrierefreies und altengerechtes Wohnen

Barrierefreies und altengerechtes Wohnen

Wer?


Wer bekommt eine Förderung:

Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Gebäudes
Mieter:innen einer Wohnung

Was?


Was wird gefördert?

Für Wohnungen und Wohnhäuser wird die Schaffung barrierefreier und altengerechter Wohnverhältnisse durch Förderung der angeführten Maßnahmen unterstützt:

  • Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Haus- oder Wohnungstüre
  • Schaffung von barrierefreien Wohn- und Schlafbereichen
  • Schaffung von barrierefreien Sanitäreinheiten (Bad und WC)

Wie?


Wie und in welcher Höhe wird gefördert:

Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 30 % der förderbaren Kosten. Die maximalen förderbaren Kosten betragen je Wohnung 30.000 Euro, im Falle einer nachgewiesenen Erwerbsminderung erhöht sich dieser Betrag auf 50.000 Euro.

Beispiel:


Sie beschließen, Ihr Badezimmer barrierefrei auszugestalten, um möglichst lange in Ihren eigenen vier Wänden wohnen zu können und bezahlen dafür 20.000 Euro.

Das Land Steiermark fördert diese Maßnahme in der Höhe von 30 % und Sie erhalten dafür einmalig 6.000 Euro auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung ausbezahlt.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite

Umfassende energetische Sanierung

Umfassende energetische Sanierung

Wer?


Wer bekommt eine Förderung:

Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Gebäudes
Mieter:innen einer Wohnung
Bauberechtigte

Was?


Was wird gefördert?

Für Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime wird die thermische Sanierung der Gebäudehülle – also die Wärmedämmung der Fassade bzw. Keller- und Dachbodendecke, Sanierung der Fenster und Außentüren – sowie die Verbesserung des energetisch relevanten Haustechniksystems unter Nutzung alternativer Energieformen gefördert.

Es müssen mindestens drei Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und damit die gebäudespezifischen wärmetechnischen Höchstwerte nachweisbar eingehalten werden.

Wie?


 Art und Höhe der Förderung

Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 30 % der förderbaren Kosten. Die maximalen förderbaren Kosten betragen in Abhängigkeit der eingereichten ökologischen Maßnahmen je Wohnung von 30.000 bis 50.000 Euro und für Ein- und Zweifamilienhäuser je Gebäude von 80.000 bis 100.000 Euro.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite

Assanierung

Assanierung

Wer?


Wer bekommt eine Förderung:

Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Gebäudes
Bauberechtigte

Was?


Was wird gefördert?

Unter einer Assanierung versteht man das zumindest weitgehende Ersetzen eines bestehenden Gebäudes am selben Standort. Eine Assanierung kann gefördert werden, wenn ein Gebäude nicht als Ganzes erhaltenswert ist und durch einen teilweisen oder kompletten Neubau ersetzt wird. Das Gebäude muss in einem Siedlungsschwerpunkt gemäß § 2 Abs 1 Z 31 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 liegen. Die maximal geförderte Nutzfläche darf das Fünffache der Bestandsnutzfläche im Allgemeinen nicht überschreiten. Es muss ein Amtsgutachten vorgelegt werden, dass die Assanierung im Interesse der Entwicklung des Wohnumfeldes erfolgt. Das Gebäude ist nach der Ausführung entsprechend dem klimaaktiv Standard Silber zu zertifizieren. Wenn die geförderten Wohnungen vermietet werden, darf während der Förderungslaufzeit von 15 Jahren nur ein beschränkter Mietzins in Rechnung gestellt werden. 

Wie?


Höhe der Förderung

Es kann zwischen folgenden Förderungsvarianten ausgewählt werden:

  • Annuitätenzuschuss* in der Höhe von 30 % der förderbaren Kosten
  • Förderungsbeitrag* in der Höhe von 20 % der förderbaren Kosten


förderbare Kosten

Die maximal förderbaren Kosten betragen bei Wohnungen mit mehr als 55 m² Wohnnutzfläche 70.000 Euro, sonst betragen die förderbaren Kosten je Wohneinheit 50.000 Euro.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite