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✔ Erlauben ✘ Verbieten
Als Jungfamilie gelten:
Gefördert wird:
die Hausstandsgründung, sofern diese nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Hinweis: Als Wohnungserwerb von Jungfamilien gilt der Erwerb der erforderlichen Wohnräume und der für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände.
Höhe der Förderung:
Zuschüsse des Landes erfolgen in Form eines Zinsenzuschusses zu Bankdarlehen in der Höhe von 5 % in Fixbeträgen bei einer Laufzeit von 5 oder 10 Jahren.
Für den Ersterwerb einer geförderten Eigentumswohnung oder Miet(kauf)wohnung und Wohnbauscheck-Wohnung und Einrichtungsgegenstände.
7.500,- €
(Gesmt-ZZ: 1.068,-)
Laufzeit 5 Jahre
Für nicht geförderte Eigentumswohnungen, Baukosten zuschüsse für Neubau oder Mietwohnung, Neu-, Zu- oder Umbau eines Eigenheimes oder einer Wohnung und Einrichtungsgegenstände
15.000,- €
(Gesmt-ZZ: 4.244,-)
Laufzeit 10 Jahre
Für den Kauf eines nicht geförderten Eigenheimes und Einrichtungsgegenstände.
22.500,- €
(Gesmt-ZZ: 6.366,-)
Laufzeit 10 Jahre
Zinsenzuschuss (ZZ) des Landes von 5% auf Kredite in der Höhe bis € 22.500,-
KONTAKT & INFORMATION
Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.