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Hausstandsgründung von Jungfamilien

Hausstandsgründung von Jungfamilien

Wer?


Als Jungfamilie gelten:

  • Ehepartner, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • unverheiratete Partner und AlleinerhalterInnen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für mindestens ein Kind sorgepflichtig sind,
  • Schwerbehinderte (mind. 80% Erwerbsminderung), wenn sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Familien mit drei oder mehr Kindern und Familien mit einem behinderten Kind im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967.

Was?


Gefördert wird:

die Hausstandsgründung, sofern diese nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Hinweis: Als Wohnungserwerb von Jungfamilien gilt der Erwerb der erforderlichen Wohnräume und der für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände.


Zuschüsse


Höhe der Förderung:

Zuschüsse des Landes erfolgen in Form eines Zinsenzuschusses zu Bankdarlehen in der Höhe von 5 % in Fixbeträgen bei einer Laufzeit von 5 oder 10 Jahren.

Förderung, Gegenstand, Höhe & Laufzeit


Für den Ersterwerb einer geförderten Eigentumswohnung oder Miet(kauf)wohnung und Wohnbauscheck-Wohnung und Einrichtungsgegenstände.
7.500,- €
(Gesmt-ZZ: 1.068,-)
Laufzeit 5 Jahre

Für nicht geförderte Eigentumswohnungen, Baukosten zuschüsse für Neubau oder Mietwohnung, Neu-, Zu- oder Umbau eines Eigenheimes oder einer Wohnung und Einrichtungsgegenstände
15.000,- €
(Gesmt-ZZ: 4.244,-)
Laufzeit 10 Jahre

Für den Kauf eines nicht geförderten Eigenheimes und Einrichtungsgegenstände.
22.500,- €
(Gesmt-ZZ: 6.366,-)
Laufzeit 10 Jahre

Zinsenzuschuss (ZZ) des Landes von 5% auf Kredite in der Höhe bis € 22.500,-

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite