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✔ Erlauben ✘ Verbieten
Wer bekommt eine Förderung:
natürliche Personen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus außerhalb des Familienverbandes entgeltlich erwerben (Kauf) und anschließend thermisch sanieren. Dabei darf ein bestimmtes Haushaltseinkommen nicht überschritten werden.
Was wird gefördert?
Es wird der Erwerb bestehender sanierungsbedürftiger Eigenheime (Kaufangebote oder Kaufverträge, datiert ab dem 01.03.2026) und die anschließende Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept gefördert.
Dabei muss mindestens eine der folgenden Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden:
a) Dämmung der Außenwände
b) Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
c) Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
d) Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren
Es werden nur Sanierungen gefördert die nachweislich die Mindestanforderungen an Wohngebäude gemäß der OIB-RL 6, Ausgabe 2019 bzw. 2025 (Abhängig von der zutreffenden baubehördlichen Bewilligung) für größere Renovierungen einhalten.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung besteht aus der Kombination eines Landesdarlehens für den Ankauf eines Eigenheimes und einem nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag für die anschließende thermische Sanierung des Gebäudes.
In Abhängigkeit von Personenanzahl und Einkommen im gemeinsamen Haushalt kann ein Landesdarlehen bis zu einer Höhe von € 80.000 gewährt werden.
Für die anschließende Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept ist in Abhängigkeit von der Anzahl der umgesetzten Maßnahmen eine Förderung bis zu einer Höhe von 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. bis maximal € 24.000 (bei nachwachsenden Rohstoffen bis max. € 27.000) möglich.
Das Sanierungskonzept wird mit bis zu € 210 je Eigenheim bzw. max. 35 % der Kosten gefördert.
Weitere Landesförderungen zur selben Maßnahme sind nicht möglich.
KONTAKT & INFORMATION
Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.