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✔ Erlauben ✘ VerbietenWer wird gefördert?
Natürliche Personen, die Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer oder Bauberechtigte sind (bzw. deren nahe Angehörige, wie z. B. Ehegatten)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Kauf und die anschließende Sanierung oder die Errichtung eines Eigenheimes (Eigenheim = Wohngebäude mit ein oder zwei Wohneinheiten) in Form eines Landesdarlehens.
Art der Förderung
Das Landesdarlehen ist ein gestaffeltes Darlehen in der Höhe von max. € 200.000,- mit 30-jähriger Laufzeit und damit niedrigeren Annuitäten. Die Verzinsung beträgt zu Beginn nur 0,25 Prozent und steigt auf maximal 1,5 Prozent in den letzten fünf Jahren der Laufzeit.
Höhe des Darlehens
Die Höhe des Darlehens setzt sich aus dem Grundbetrag und Zuschlagsmöglichkeiten (im Neubau) zusammen. Details dazu auf www.wohnbau.steiermark.at
Neubau:
Bei Neuerrichtungen muss mindestens eine Maßnahme aus dem neuen Anreizsystem
(Zuschlagsmöglichkeiten) erfüllt werden, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.
Sanierung
Bei Kauf und Sanierung eines bestehenden Eigenheimes ist das Landesdarlehen mit einer Sanierungsförderung zu kombinieren. Die „Umfassende energetische Sanierung“ ist verpflichtend durchzuführen.
KONTAKT & INFORMATION
Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.