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Eigenheimförderung

Eigenheimförderung

Wer?

Wer wird gefördert?

  • Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer:innen 
  • Bauberechtigte
  • bzw. nahe Angehörige, wie z.B. Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern usw. 

Was?

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuerrichtung von Eigenheimen (Wohngebäude mit ein oder zwei Wohneinheiten) sowie der Zu- oder Einbau einer neuen abgeschlossenen Wohnung bei einem bestehenden Wohngebäude.

Das Eigenheim muss im Siedlungsschwerpunkt gemäß § 2 Abs. 1 Z.31 StROG 2010 errichtet werden. Ausnahme: beim Zuschlag für Generationen-Wohnen kann die Errichtung auch außerhalb des Siedlungsschwerpunkts erfolgen


Achtung:

Zum Zeitpunkt der Einbringung des Ansuchens um Förderung darf die Bauführung noch nicht abgeschlossen sein. Es ist keine Förderung mehr möglich, wenn das Objekt laut Zentralem Melderegister bereits bezogen wurde oder bereits eine Fertigstellungsanzeige vorliegt.

Die Wohnnutzfläche des Eigenheimes darf 150 m² nicht überschreiten (konditionierte Fläche laut Energieausweis, Bezugsfläche). Ab sechs haushaltszugehörigen Personen darf die Fläche max. 170 m² betragen.

Wie?

Art der Förderung

Die Förderung besteht in der Gewährung eines gestaffelten Landesdarlehens in Höhe von max. € 80.000,- pro Förderungsansuchen.

Die Rückzahlungslaufzeit des Darlehens beträgt 30 Jahre und ist mit maximal 1,50 % p. a. verzinst.


Höhe des Darlehens

Die Darlehenshöhe setzt sich aus einem Grundbetrag plus möglichen Zuschlägen zusammen. Näheres auf wohnbau.steiermark.at

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite