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Wer bekommt eine Förderung:
Um die Förderung kann eine Gemeinde oder eine Gesellschaft, die mehrheitlich im Eigentum einer Gemeinde steht, ansuchen.
Auf Basis dieser Sonderförderung sollen verstärkt bestehende Gebäude in Ortskernen durch Gemeinden oder Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum einer Gemeinde stehen, angekauft und mit Wohnbauförderungsmitteln saniert werden. Im Falle einer nachweislich unwirtschaftlichen Sanierung des Bestandsobjektes kann dieses abgetragen und auf dieser Liegenschaft ein geförderter Neubau (Geschoßbau/Wohnheim, Ersterwerb von Wohnungen, Eigenheime in Gruppe) errichtet werden. Dadurch sollen attraktive Wohnungen in unmittelbarer Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen (Geschäfte, Kindergärten, Schulen usw.) geschaffen werden.
Worin besteht die Förderung?
Die Förderung besteht in der Gewährung eines Förderungsdarlehens des Landes Steiermark. Das Förderungsdarlehen wird mit 0,5 % p.a. verzinst und hat eine Laufzeit von 28 Jahren. Das Förderungsdarlehen kann maximal im Ausmaß von 70 % des angemessenen Ankaufspreises gewährt werden.
Diese Sonderförderung ist - sofern Budgetmittel in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind - vorerst bis 31. Dezember 2022 begrenzt.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert:
KONTAKT & INFORMATION
Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.