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Wer bekommt eine Förderung:
Was wird gefördert?
Ortskerne wie auch Innenstädte bilden das gesellschaftliche Rückgrat unserer Gemeinden und Städte und haben daher besonders im Blickpunkt der Ortsgestaltung zu stehen. Aus diesem Grund strebt das Land Steiermark an, dass verstärkt bestehende Gebäude in Ortskernen angekauft werden sollen und mit Wohnbauförderungsmitteln vorzugsweise saniert oder neu errichtet werden. Dadurch sollen attraktive Wohnungen in unmittelbarer Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen (Geschäfte, Kindergärten, Schulen usw.) geschaffen werden.
Art und Höhe der Förderung
Förderungsdarlehen mit einer Laufzeit von 28 Jahren, 0,5 % p. a. dekursiv verzinst, im Ausmaß von maximal 70 % des angemessenen Ankaufspreises
Diese Sonderförderung ist - sofern Budgetmittel in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind - vorerst bis 31. Dezember 2025 begrenzt.
KONTAKT & INFORMATION
Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.