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Belebung von Ortskernen

Belebung von Ortskernen

Wer?


Wer bekommt eine Förderung:

  • Gemeinden
  • Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum einer Gemeinde stehen
  • Gemeinnützige Bauvereinigungen gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
  • Personengemeinschaften vorrangig zur Wohnversorgung der eigenen Mitglieder dieser Gemeinschaften ohne Beschränkung der Rechtsform 

Was?


Was wird gefördert?

Ortskerne wie auch Innenstädte bilden das gesellschaftliche Rückgrat unserer Gemeinden und Städte und haben daher besonders im Blickpunkt der Ortsgestaltung zu stehen. Aus diesem Grund strebt das Land Steiermark an, dass verstärkt bestehende Gebäude in Ortskernen angekauft werden sollen und mit Wohnbauförderungsmitteln vorzugsweise saniert oder neu errichtet werden. Dadurch sollen attraktive Wohnungen in unmittelbarer Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen (Geschäfte, Kindergärten, Schulen usw.) geschaffen werden.

Wie?


Art und Höhe der Förderung

Förderungsdarlehen mit einer Laufzeit von 28 Jahren, 0,5 % p. a. dekursiv verzinst, im Ausmaß von maximal 70 % des angemessenen Ankaufspreises 

Diese Sonderförderung ist - sofern Budgetmittel in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind - vorerst bis 31. Dezember 2025 begrenzt.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite