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Assanierung

Assanierung

Wer?


Wer bekommt eine Förderung:

Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Gebäudes
Bauberechtigte

Was?


Was wird gefördert?

Unter einer Assanierung versteht man das zumindest weitgehende Ersetzen eines bestehenden Gebäudes am selben Standort. Eine Assanierung kann gefördert werden, wenn ein Gebäude nicht als Ganzes erhaltenswert ist und durch einen teilweisen oder kompletten Neubau ersetzt wird. Das Gebäude muss in einem Siedlungsschwerpunkt gemäß § 2 Abs 1 Z 31 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 liegen. Die maximal geförderte Nutzfläche darf das Fünffache der Bestandsnutzfläche im Allgemeinen nicht überschreiten. Es muss ein Amtsgutachten vorgelegt werden, dass die Assanierung im Interesse der Entwicklung des Wohnumfeldes erfolgt. Das Gebäude ist nach der Ausführung entsprechend dem klimaaktiv Standard Silber zu zertifizieren. Wenn die geförderten Wohnungen vermietet werden, darf während der Förderungslaufzeit von 15 Jahren nur ein beschränkter Mietzins in Rechnung gestellt werden. 

Wie?


Höhe der Förderung

Es kann zwischen folgenden Förderungsvarianten ausgewählt werden:

  • Annuitätenzuschuss* in der Höhe von 30 % der förderbaren Kosten
  • Förderungsbeitrag* in der Höhe von 20 % der förderbaren Kosten


förderbare Kosten

Die maximal förderbaren Kosten betragen bei Wohnungen mit mehr als 55 m² Wohnnutzfläche 70.000 Euro, sonst betragen die förderbaren Kosten je Wohneinheit 50.000 Euro.

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite