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Assanierung

Assanierung

Wer?


Wer bekommt eine Förderung:

Gewährung von nicht rückzahl-baren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 15 % zu Bankdar-lehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Gemeinden und Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum von Gemeinden stehen, sowie gemeinnützige Bau-vereinigungen können zwischen einer Laufzeit von 10 Jahren oder 14 Jahren wählen. Gemeinnützige Bauvereinigungen können anstatt Bankdarlehen auch Eigenmittel einsetzen. Pro Wohnung kann ein Betrag von  maximal 50.000,- Euro mit einem Annuitätenzuschuss gefördert werden. Eine Kombination mit anderen Förderungen im Rahmen der Wohnhaussanierung (umfassende bzw. kleine oder umfassen-de energetische Sanierung), des Geschoßbaus oder des Wohnbau-schecks ist nicht möglich.

Was?


Was versteht man unter Assanierung?

Unter Assanierung versteht man das zumindest weitgehende Ersetzen eines bestehenden Gebäudes am selben Standort. Eine Assanierung liegt dann vor, wenn ein Gebäude nicht als Ganzes erhaltenswert ist und durch einen kompletten Neubau ersetzt wird oder ein Neubauanteil von mehr als 50 % - bezogen auf die bisherige Nutzfläche - vorliegt. Das Objekt muss in einem Siedlungsschwerpunkt gemäß dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 2010 liegen. Die maximal geförderte Nutzfläche darf das Fünffache der Bestandsnutzfläche nicht überschreiten. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Baulückenverbauungen sowie das Schließen von Blockrandbebauungen.

Wie?


Wie wird gefördert?

Die förderbare Kostensumme pro Wohnung ist mit EUR 50.000,- begrenzt.

Förderhöhe & Art:

Bei der Förderung kann zwischen nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 15 % zu einem Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren oder einem Förderungsbeitrag (Direktzuschuss) im Ausmaß von 10 % der förderbaren Kosten gewählt werden.
Gemeinden oder Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum von Gemeinden stehen, sowie gemeinnützige Bauvereinigungen können für Mietwohnungen zwischen einer Laufzeit von 10 Jahren oder 14 Jahren wählen. Anstatt eines Bankdarlehens können gemeinnützige Bauvereinigungen auch Eigenmittel einsetzen.

Voraussetzungen


Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

  • Vormerkung in das Förderungsprogramm
  • Vorlage eines detaillierten Assanierungskonzeptes einschließlich Grundstücksbeurteilung (Formblatt WBF 9S)
  • Schaffung von mindestens 3 Wohnungen; jeweilige Wohnnutzfläche mindestens 30 m² bzw. maximal 150 m²
  • Förderungswerber muss Eigentümer oder Bauberechtigter sein
  • Baubewilligung für die Errichtung des Altobjektes muss mindestens 30 Jahre zurückliegen
  • Erstellung eines Gutachtens der FA Energie und Wohnbau, Referat Bautechnik und Gestaltung, aus dem hervorgeht, IM RAHMEN DER WOHNHAUSSANIERUNG dass das
  • Assanierungsprojekt im Interesse der Entwicklung des Wohnumfeldes erfolgt
  • Positive Begutachtung am Sanierungs wohnbautisch
  • Durchführung der Abbruch- und Bauarbeiten erst nach schriftlicher Zustimmung der FA Energie und Wohnbau
  • Hinsichtlich der thermischen Qualität sind die Anforderungen des Steiermärkischen Baugesetzes zu erfüllen
  • Gutachten zur Energiebereitstellung, zur Heizungsform und zum Energieträger Wohnungen müssen mit Hauptwohnsitz bewohnt werden
  • Hauptmietzins grundsätzlich nicht höher als der Richtwert gemäß Richtwertgesetz
  • Mietverträge in Form von Hauptmietverträgen

KONTAKT & INFORMATION


Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite