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Wer bekommt eine Förderung:
Gewährung von nicht rückzahl-baren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 15 % zu Bankdar-lehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Gemeinden und Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum von Gemeinden stehen, sowie gemeinnützige Bau-vereinigungen können zwischen einer Laufzeit von 10 Jahren oder 14 Jahren wählen. Gemeinnützige Bauvereinigungen können anstatt Bankdarlehen auch Eigenmittel einsetzen. Pro Wohnung kann ein Betrag von maximal 50.000,- Euro mit einem Annuitätenzuschuss gefördert werden. Eine Kombination mit anderen Förderungen im Rahmen der Wohnhaussanierung (umfassende bzw. kleine oder umfassen-de energetische Sanierung), des Geschoßbaus oder des Wohnbau-schecks ist nicht möglich.
Was versteht man unter Assanierung?
Unter Assanierung versteht man das zumindest weitgehende Ersetzen eines bestehenden Gebäudes am selben Standort. Eine Assanierung liegt dann vor, wenn ein Gebäude nicht als Ganzes erhaltenswert ist und durch einen kompletten Neubau ersetzt wird oder ein Neubauanteil von mehr als 50 % - bezogen auf die bisherige Nutzfläche - vorliegt. Das Objekt muss in einem Siedlungsschwerpunkt gemäß dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 2010 liegen. Die maximal geförderte Nutzfläche darf das Fünffache der Bestandsnutzfläche nicht überschreiten. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Baulückenverbauungen sowie das Schließen von Blockrandbebauungen.
Wie wird gefördert?
Die förderbare Kostensumme pro Wohnung ist mit EUR 50.000,- begrenzt.
Förderhöhe & Art:
Bei der Förderung kann zwischen nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 15 % zu einem Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren oder einem Förderungsbeitrag (Direktzuschuss) im Ausmaß von 10 % der förderbaren Kosten gewählt werden.
Gemeinden oder Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum von Gemeinden stehen, sowie gemeinnützige Bauvereinigungen können für Mietwohnungen zwischen einer Laufzeit von 10 Jahren oder 14 Jahren wählen. Anstatt eines Bankdarlehens können gemeinnützige Bauvereinigungen auch Eigenmittel einsetzen.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
KONTAKT & INFORMATION
Auskünfte zu dieser Förderung erhalten sie telefonisch unter der Nummer 0316/877-3713 oder -3769.